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Offizielle Website des VfB Stuttgart
2011, 14. April 2011
Fans, 14.04.2011
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Fan-Info für das Spiel in Köln

Liebe VfB-Fans,

am Samstag sind wir beim 1. FC Köln zu Gast. Wie gewohnt vor einem Auswärtsspiel erhaltet Ihr alle aktuellen Infos von der Fanbetreuung. Unser VfB wird am Samstag von rund 4.500 Fans unterstützt. Das gesamte Gastkontingent ist verkauft, es gibt keine Karten vor Ort.

Lage des RheinEnergieStadion:

Anfahrt mit dem Zug

Köln ist sehr gut mit Zügen zu erreichen, Verbindungen siehe www.bahn.de.

Ab Hauptbahnhof mit der Stadtbahn-Linie 18 bis Neumarkt, dort in die Linie 1 (Weiden) umsteigen und bis RheinEnergieStadion fahren (ca. 26 Minuten)

Alternativ ab Köln Hbf S-Bahn Linie 12 bis Köln-Weiden West (ab Gleis 11), dann in die Stadtbahn-Linie 1 umsteigen und bis RheinEnergieStadion fahren

Anfahrt mit Bus und PKW

Beachtet bitte dazu die Informationen des 1. FC Köln (in kursiv dargestellt):
Bitte fahren Sie keinesfalls den offiziellen Busparkplatz P 8 (Salzburger Weg) an, sondern nutzen Sie zwingend den Parkplatz P 4 (Walter-Binder-Weg).
Der Parkplatz P 4 befindet sich nördlich des RheinEnergieStadions im Nahbereich der Gäste-Fanblöcke. Die Zufahrt zu diesem Parkplatz liegt unmittelbar an der Aachener Straße 999, gegenüber dem "P+R" Parkhaus.

Zur Vermeidung von Konfliktsituationen mit Fangruppierungen aus Stuttgart und Köln ist diese Maßnahme zwingend erforderlich.

Download: Parkplatz-Übersicht


Infos für Gäste-Fans beim Spiel


Genehmigt sind:

-      2 Megafone (nur für die Vorsänger genehmigt)
-      5 Schwenkfahnen
-      Zaunfahnen soweit Platz vorhanden ist
-      5 Trommeln
-      Fahnen (Stöcke nicht länger als 1m sowie weniger als 2cm stark)
-      Doppelhalter

 
Flaschenverbot
Aus Sicherheitsgründen muss bei einem Besuch des RheinEnergieStadion auf die Mitnahme von Glasflaschen und Getränkedosen verzichtet werden.
Dazu hat das Amt für öffentliche Ordnung eine Ordnungsverfügung erlassen, wonach am Spieltag in einem Umfeld von ca. 500 Metern rund um das RheinEnergieStadion das Mitführen und Benutzen von Glasflaschen und Getränkedosen untersagt ist.
Für die Gastronomen, Kioske und Tankstellen gilt ein Verkaufsverbot für den "Außer-Haus-Gebrauch".
Hierzu git es hier eine entsprechende Info-Broschüre zum Herunterladen:

Download: Informationen Glasverbot

Spürhunde

Nachdem in der Vergangenheit leider mehrfach Pyrotechnik von unseren Gästefans eingesetzt wurde, wollen wir Euch hiermit darüber informieren, dass wir seit einiger Zeit entsprechend Spürhunde im Einsatz haben. Diese Hunde sind darauf trainiert pyrotechnische Gegenstände aufzuspüren. Diese werden im Rahmen der Personenkontrolle im Gästebereich eingesetzt.

Alkoholkontrollen

Durch den Ordnungsdienst werden zielgerichtet Alkoholkontrollen durchgeführt. Dabei wird Zuschauer mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,6 Promille der Besuch des RheinEnergieStadions verwehrt.

Eintrittskarten
Den Gästefans wird beim Betreten des Gästeblocks die Eintrittskarte abgenommen und bei Verlassen des Blockes wieder ausgehändigt. Dies erfolgt vor dem Hintergrund, eine Überfüllung des Gästeblocks zu verhindern.

Taschenabgabe
Taschen und Rücksäcke können in unseren Depots (Süd-West & Ost) abgegeben werden. Hier können auch Eure Koffer abgegeben werden.

Betreuung
Am Spieltag steht den VfB-Fans auch der Kölner Gästefanbetreuer Thomas Mentz  zur Verfügung. Er ist in erster Linie Ansprechpartner für unsere Gästefans. Gerne ist er bereit, sich vor Anpfiff des Spieles mit ihnen zu treffen. Dieses Treffen soll einer besseren Kommunikation dienen, um bei etwaigen Problemen oder Ausschreitungen (wovon wir grundsätzlich natürlich nicht ausgehen) positiver reagieren zu können. Außerdem ist es ja auch gut, sich einfach mal persönlich kennen zu lernen. Hierzu kann man Thomas Mentz über die VfB-Fanbetreuer direkt kontaktieren.

Geltungsbereich von Stadionverboten
Vor dem Hintergrund der jüngsten gewalttätigen Übergriffe im Umfeld von Spielen des 1. FC Köln, die der Club mit Nachdruck verurteilt, möchten wir Eure Anhänger welche aktuell mit einem Bundesweiten Stadionverbot belegt sind, rein vorsorglich nochmals ausdrücklich über den räumlichen Geltungsbereich von Stadionverboten bei Fußball-Veranstaltungen des 1. FC Köln im RheinEnergieStadion informieren. Gemäß § 1 Absatz 4 der Stadionverbots-Richtlinien erstrecken sich Stadionverbote grundsätzlich nicht nur auf das Stadion selbst, sondern auf den gesamten Bereich der Platz- oder Hallenanlage, in der das Hausrecht des jeweiligen Veranstalters ausgeübt wird. Der Bereich, in dem der 1. FC Köln bei seinen Veranstaltungen im RheinEnergieStadion berechtigterweise das Hausrecht ausübt, ergibt sich im Wesentlichen aus § 1 Absatz 1 der Stadionordnung. Zu Ihrer Information wird das entsprechende Gebiet in der schematischen Abbildung durch die roten Markierungen auch grafisch dargestellt. Wir halten hiermit ganz ausdrücklich fest, dass alle Personen, gegen die ein aktuell wirksames bundesweites Stadionverbot ausgesprochen wurde, sich während der Veranstaltungen des 1. FC Köln nicht in dem entsprechend markierten Gebiet aufhalten dürfen.

Download: Plan Stadionverbots-Bereich

Klarstellend sei darauf hingewiesen, dass durch dieses Schreiben keine Ausdehnung des von den Stadionverboten umfassten Gebiets erfolgt. Vielmehr galten sämtliche Stadionverbote seit jeher für den gesamten dargestellten Bereich. Bislang hat der 1. FC Köln aber freiwillig darauf verzichtet, sein Hausrecht auch im Umfeld des RheinEnergieStadions uneingeschränkt auszuüben bzw. durchzusetzen. Nachdem in den vergangenen Monaten jedoch in eben diesen Gebieten vermehrt gewalttätige Übergriffe gerade auch von Personen begangen wurden, gegen die aktuell wirksame bundesweite Stadionverbote vorliegen, sehen wir uns. auch im Interesse der großen Mehrzahl der friedlichen Stadionbesucher, nun dazu gezwungen, in Abstimmung mit den örtlichen Polizei-behörden Verletzungen unseres Hausrechts künftig noch strikter zu verfolgen und zu sanktionieren.

Für den Fall, dass ein Anhänger sich trotz dieser ausdrücklichen Ankündigung während der Heimspiele des 1. FC Köln in dem in Rede stehenden Hausrechts-Bereich aufhält, wird sich zudem ausdrücklich vorbehalten, Anzeige wegen Hausfriedensbruchs gemäß § 123 StGB zu stellen.

Abschließend möchten wir klarstellen, dass das ausgesprochene bundesweite Stadionverbot auch im Übrigen, insbesondere bezüglich seiner Wirkung für Veranstaltungen anderer Clubs und Verbände sowie im Hinblick auf seine zeitliche Dauer, unverändert bestehen bleibt.


Bitte unterstützt unseren VfB wie immer lautstark und farbenfroh, aber jederzeit fair!


In Köln sind Peter, Christian und Ralph eure Ansprechpartner