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Verein, 24. November 2022

Kein Satzungsverstoß durch Vereinsbeiräte

Das Präsidium des VfB Stuttgart 1893 e.V. nimmt Stellung zu einem externen Rechtsgutachten über angebliche Satzungsverstöße durch Mitglieder des Vereinsbeirats.

Nachdem ein Vereinsmitglied ein externes Rechtsgutachten zu etwaigen Verstößen gegen die Vereinssatzung, § 12 Abs. 8 eingebracht hatte, hat das Präsidium des VfB Stuttgart 1893 e.V. dieses Gutachten unter Hinzuziehung interner wie externer juristischer Expertise geprüft. Die in dem eingereichten Gutachten benannten Vereinsbeiräte Prof. André Bühler, Kai Engler und Dr. Marc Nicolai Schlecht haben demnach keinen Satzungsverstoß begangen.

Prof. André Bühler steht mit seiner beruflichen Tätigkeit für die Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen, die Kooperationspartner der VfB Stuttgart Akademie ist, in keiner persönlichen Geschäfts- oder Leistungsbeziehung mit der VfB Stuttgart 1893 AG.

Das Präsidium schließt sich bei Kai Engler der bereits in dem eingebrachten Gutachten stehenden Feststellung an, dass die Schiedsrichterbetreuung bei Spielen von Junioren-Mannschaften, auch wenn diese der AG zugeordnet sind, keine Satzungsrelevanz besitzt.

Die Tätigkeit von Dr. Marc Nicolai Schlecht für die 1. Frauenmannschaft des VfB Stuttgart erfolgte als externe Dienstleistung und ist vom in der Satzung gemeinten Verbot einer Doppeltätigkeit für AG und e.V. nicht erfasst. Es gibt daher keinerlei Veranlassung, dass Dr. Marc Nicolai Schlecht aus dem Vereinsbeirat ausscheidet. Um jegliche Diskussionen zu vermeiden, beendet er dennoch seine Tätigkeit für die 1. Frauenmannschaft. Das Präsidium bedauert, dass dem Team dadurch eine wichtige Unterstützung verloren geht und bedankt sich bei Dr. Marc Nicolai Schlecht für sein Engagement.

In diesem Zusammenhang stellt das Präsidium fest, dass dem VfB Stuttgart durch die Weitergabe des externen Gutachtens an Dritte geschadet wurde.