Wie bereits bekanntgegeben, befindet sich der Vereinsbeirat derzeit im Prozess der Kandidatenfindung für das Amt des Präsidenten für die anstehende Mitgliederversammlung am 18. März. In der öffentlichen Diskussion in den Medien sowie sozialen Medien wurde in den vergangenen Tagen der Eindruck erweckt, dass der Vereinsbeirat bereits am zurückliegenden Wochenende eine Entscheidung bezüglich der Nominierung bekanntgeben würde. Hierzu möchte der Vereinsbeirat den Mitgliedern Klarheit verschaffen: Es werden keine finalen Entscheidungen vor dem Abschluss der Untersuchung zu den Datenschutzvorwürfen und der Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse getroffen und kommuniziert.
Es ist dem Vereinsbeirat ein wichtiges Anliegen, den Findungs- und Auswahlprozess so transparent wie möglich darzustellen. Deshalb teilt der Vereinsbeirat mit, dass in der vergangenen Woche die ersten persönlichen Bewerbungsgespräche mit den drei Bewerbern Claus Vogt, Thomas Hitzlsperger und Volker Zeh geführt wurden. Die eingegangene vierte Bewerbung wurde bereits abgelehnt. Insgesamt ist festzuhalten, dass aufgrund der aktuellen Situation rund um die beiden internen Bewerber eine schnelle Entscheidungsfindung nicht möglich ist. Der Vereinsbeirat bekennt sich einerseits klar zur Wahrung der Mitgliederrechte, muss sich andererseits aber auch mit der geäußerten Kritik und den getätigten gegenseitigen Vorwürfen der internen Bewerber kritisch auseinandersetzen und diese überprüfen.
Der Vereinsbeirat will den VfB Mitgliedern deshalb auch nicht vorenthalten, dass der Vereinsbeirat von seinem in der Satzung verankerten Recht, von sich aus mögliche Kandidaten anzusprechen, nun Gebrauch machen wird, um die möglichen Handlungsoptionen für den 18. März zu erweitern. Der Vereinsbeirat wird hierzu einen Personaldienstleister beauftragen, um höchstmögliche Neutralität zu gewährleisten. Der Vereinsbeirat erhofft sich dadurch, den Kontakt zu weiteren Persönlichkeiten herstellen zu können, um die Entscheidung zur Nominierung auf einer noch breiteren Basis treffen zu können.
Darüber hinaus wird sich der Vereinsbeirat auch nach wie vor nicht an der öffentlich geführten Diskussion beteiligen und sieht darin, wie bereits an anderer Stelle geäußert, eher einen Schaden für den VfB Stuttgart, das Amt des Präsidenten und zuletzt für die handelnden Personen selbst. Während des laufenden Prozesses gilt für den Vereinsbeirat die Wahrung der Neutralität und die Gleichbehandlung aller Kandidaten.