VfB Logo mit Claim Wasserzeichen
Access Keys:
Offizielle Website des VfB Stuttgart
Verein, 6. Februar 2021

Klarstellung zur Mitgliederversammlung 2017

Mit Blick auf eingegangene Anfragen von VfB Mitgliedern, basierend auf der jüngst erfolgten Medienberichterstattung rund um das Abstimmungsprozedere sowie die Abstimmungsergebnisse der Mitgliederversammlung im Juni 2017, stellt die VfB Stuttgart 1893 AG klar:

 

  • Es hat sich im Nachgang zur Mitgliederversammlung 2017 und bis zum heutigen Tage lediglich eine mittlere zweistellige Zahl der mehr als 12.000 damals anwesenden, stimmberechtigten Vereinsmitglieder mit dem Anliegen an den VfB gewandt, es sei ihnen wegen eines technischen Fehlers oder aus anderem Grund bei den Abstimmungen zur Ausgliederung und zur Satzungsänderung in der Versammlung nicht möglich gewesen, abzustimmen. Diese Eingaben wurden mit großer Sorgfalt geprüft, konnten jedoch weder durch den damaligen Dienstleister, noch durch den VfB Stuttgart bestätigt werden. Wir haben keinerlei technische Probleme feststellen können.

 

  • Um jegliche Irritationen zu vermeiden, war das Abstimmungssystem damals so ausgelegt, dass bei den Abstimmungen zur Ausgliederung und zur Satzungsänderung die Abstimmungen ganz bewusst so lange offengehalten wurden, bis jeder einzelne Wahlhelfer über Funk mitgeteilt hatte, dass alle gemeldeten Probleme zur Zufriedenheit der Mitglieder gelöst und keine weiteren gemeldet worden waren. Die Abstimmungen wurden erst geschlossen, nachdem dem Versammlungsleiter diese Rückmeldung der einzelnen Wahlhelfer mitgeteilt worden war.

 

  • Mit dem damals verwendeten Abstimmungssystem sind nie Probleme aufgetreten, auch nicht bei Versammlungen dieser Größe. Der damalige Dienstleister für das elektronische Abstimmungsverfahren hatte die Mitgliederversammlungen des VfB schon zuvor seit mehreren Jahren betreut. Zudem betreute er auch regelmäßig weitere Veranstaltungen in der Größenordnung von 10.000 und mehr Teilnehmern, auch außerhalb des Fußballs bei Bundesparteitagen oder auch Gläubigerversammlungen

 

  • Wie im Vorfeld jeder Mitgliederversammlung des VfB Stuttgart wurden selbstverständlich auch im Juni 2017 umfangreiche Maßnahmen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Abstimmungssystems durchgeführt. So wurde u.a. unter Mitwirkung der Bundesnetzagentur sichergestellt, dass im Versammlungsbereich keine Funkinterferenzen im Frequenzbereich der Abstimmungsgeräte bestehen. Um Interferenzen auszuschließen, wurde beispielsweise vorsorglich sogar das elektronische Kassensystem des VfB Clubrestaurants ausgeschaltet. Ferner wurde das Funkspektrum fortlaufend mit einem Spektrumanalyzer überwacht, der auftretende Interferenzen angezeigt hätte. Daneben wurde die Funktionsfähigkeit der auf den Stadiontribünen eingesetzten Funkantennen und Empfänger, über die die Abstimmungsgeräte mit dem System verbunden sind, nach Mitteilung des Dienstleisters fortlaufend überwacht und protokolliert.

 

  • Das Schließen einer Abstimmung war in dem System überhaupt nur möglich bei voller Funktion aller Funkantennen und Empfänger. Anderenfalls hätte die Software das Schließen der Abstimmung verhindert. Auch temporäre Ausfälle konnten nicht beobachtet werden.

 

  • Die Funktionsfähigkeit der einzelnen Abstimmungsgeräte wurde über die am Versammlungstag erfolgte technische Registrierung und Initialisierung der Geräte im System sichergestellt. Ferner erfolgten in allen Tribünenbereichen mehrere Testabstimmungen, bei denen keine Probleme auftraten. Der Ausfall einzelner Abstimmungsgeräte bzw. -karten konnte in der Versammlung lediglich vereinzelt, d.h. in einer Fallzahl im untersten zweistelligen Bereich, beobachtet werden. Diese Zahl liegt im üblichen Rahmen. Für diese Fälle hielten die zahlreichen und gut sichtbaren Abstimmungshelfer in mehr als ausreichender Zahl Ersatzgeräte und -karten bereit, welche sodann zum Einsatz kamen und das jeweilige Problem beseitigten.

 

  • Die ordnungsgemäße Durchführung der Abstimmung wurde vom Notar Hagen Krzywon beurkundet.

 

  • Die prozentuale Wahlbeteiligung war auch plausibel: Sie war exakt bei der Abstimmung am höchsten, zu welcher man es auch erwarten würde, nämlich zur Ausgliederung. Von den gut 12.000 anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern nahmen im Laufe der Versammlung insgesamt über 11.500 an den Abstimmungen teil, dabei beteiligten sich manche nicht an allen Abstimmungen. Die Nichtteilnahme war eindeutig eine individuelle Entscheidung.

 

  • Richtig ist daher, dass bei jeder Abstimmung eine wechselnde Anzahl von Mitgliedern in pro Abstimmung frei wechselnder Zusammensetzung von ihrem demokratischen Recht, ihre Stimme nicht abzugeben, Gebrauch gemacht hat.

 

  • Dass angeblich Stimmgeräte oder -karten – und zwar nie die gleichen, sondern für jede Abstimmung andere - während der Abstimmungsvorgänge ausgefallen sein sollen, obwohl sie bei früheren und/oder späteren Abstimmungen am gleichen Tag tadellos funktioniert haben und dass dies weder von den angeblich jeweils betroffenen Mitgliedern selbst noch von dem technischen Personal oder dem Notar bemerkt wurde, ist hiernach schlicht ausgeschlossen.