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Verein, 17. November 2020

Präsidium legt Termine für Mitgliederversammlungen 2020 und 2021 fest

Der Termin zur Nachholung der wegen der Covid-19-Pandemie verschobenen Mitgliederversammlung des VfB Stuttgart 1893 e.V. für das Jahr 2020 wurde auf Donnerstag, 18. März 2021, um 19:00 Uhr, festgelegt. Dies hat das Präsidium des VfB Stuttgart 1893 e.V. in seiner jüngsten Sitzung nach ausführlichen Gesprächen auch mit dem Vereinsbeirat entschieden.

Der klar formulierte Wunsch des Präsidiums und des Vereinsbeirats ist es, die Mitgliederversammlung als Präsenzversammlung in der Hanns-Martin-Schleyer-Halle durchzuführen. Sofern die Hygienevorschriften dies im März 2021 nicht zulassen sollten, wird die Mitgliederversammlung entweder rein virtuell oder als hybride Veranstaltung durchgeführt werden. Im letztgenannten Fall würde dies bedeuten, dass nur eine begrenzte Anzahl an Mitgliedern vor Ort sein kann, während alle weiteren Mitglieder der Versammlung zeitgleich digital folgen und auch auf digitalem Weg abstimmen würden.

Präsident Claus Vogt dazu: „Natürlich wünschen wir uns, dass wir alle gemeinsam an einem Ort tagen können. Im Moment lässt sich jedoch nicht abschätzen, mit wie vielen Teilnehmern wir für März 2021 planen können. Gegebenenfalls erfahren wir das erst sehr kurzfristig, sodass wir uns parallel auf mehrere Szenarien vorbereiten müssen.“

Wahl des Präsidenten steht im Mittelpunkt der Mitgliederversammlung

Neben den satzungsgemäßen Berichten, der Entlastung und der Möglichkeit zur Aussprache, steht im Mittelpunkt der Mitgliederversammlung am 18. März 2021 die Wahl des Präsidenten für die Amtsdauer von vier Jahren. Zusätzlich wird nach dem Ausscheiden von Dieter Göggel aus dem Vereinsbeirat eine Nachbesetzung dieser Position bis zur darauffolgenden Mitgliederversammlung notwendig.

Vorschlags- und Bewerbungsfristen für Präsident und Vereinsbeirat

Das Auswahlverfahren des oder der Präsidentschaftskandidaten wird durch den Vereinsbeirat durchgeführt. Vorschläge für mögliche Kandidatinnen und Kandidaten können bis zum 18. Dezember 2020 (24.00 Uhr) eingereicht werden. Diese Vorschläge sind schriftlich an den „Vorsitzenden des Vereinsbeirats, Dr. Wolf-Dietrich Erhard, VfB Stuttgart 1893 e.V., Mercedesstraße 109, 70372 Stuttgart“ zu richten. Die nächste Amtsperiode als Präsident wird im Neben- oder Ehrenamt ausgeschrieben. Der amtierende Präsident Claus Vogt hat dem Vereinsbeirat mitgeteilt, für eine weitere Amtszeit zur Verfügung zu stehen.

Zu beachten ist zudem, dass vorgeschlagene Personen für das Präsidentenamt folgende Voraussetzungen nach §16 Abs. 3 lit. b)  der Satzung des VfB Stuttgart 1893 e.V. erfüllen müssen:

  • Aktuelle Mitgliedschaft im VfB Stuttgart 1893 e.V.
  • Am Wahltag nicht jünger als 35 und nicht älter als 75 Jahre alt.
  • Mindestens zehnjährige Erfahrung in wirtschaftlichen Angelegenheiten in einer hohen Managementposition oder in einer vergleichbaren Führungsposition und/oder im aktiven Leistungssport.
  • Unterstützerliste mit mindestens 50 Unterschriften von volljährigen VfB Mitgliedern, die dem Verein mindestens 9 Monate als Mitglied angehören. Der Vereinsbeirat wird angesichts der derzeit geltenden Kontaktbeschränkungen digital übermittelte Unterschriften als gleichwertig anerkennen. Ein entsprechendes Formular kann HIER heruntergeladen werden.
  • Die schriftliche Erklärung, dass das Amt im Falle der Wahl angenommen wird.

Für den freien Sitz im Vereinsbeirat in der Gruppe „Sport und Verein“ können bis zum 18. Januar 2021 (24.00 Uhr) Bewerbungen eingereicht werden. Diese nimmt der Wahlausschuss des VfB Stuttgart entgegen. Bewerbungen für den Sitz im Vereinsbeirat sind in schriftlicher Form an den „Vorsitzenden des Wahlausschusses, Präsident Claus Vogt, VfB Stuttgart 1893 e.V., Mercedesstraße 109, 70372 Stuttgart“ zu richten. Auch für diese Position gelten die Voraussetzungen nach § 18 Abs. 3 lit. a) der Vereinssatzung, die mögliche Bewerberinnen und Bewerber erfüllen müssen. Diese sind wie folgt:

  • Aktuelle Mitgliedschaft im VfB.
  • Am Wahltag nicht jünger als 30 und nicht älter als 75 Jahre alt.
  • Eine aktuelle oder frühere aktive Karriere im Berufs- oder Amateursport, im Berufssport möglichst und im Amateursport zwingend in unserem Verein, oder eine mehrjährige haupt- oder ehrenamtliche Tätigkeit in den Organen oder Abteilungen des Vereins.
  • Die schriftliche Erklärung, dass das Amt im Falle einer Wahl angenommen werden wird.

Mitglieder entscheiden über Verschiebung der Mitgliederversammlung am 5. September 2021 auf das Jahr 2022

Gemeinsam mit dem Termin für die nachzuholende Mitgliederversammlung 2020 hat das Präsidium auch den Termin für die ordentliche Mitgliederversammlung des Jahres 2021 festgelegt.

Diese Versammlung soll am Sonntag, 5. September 2021, in der Hanns-Martin-Schleyer-Halle stattfinden. In dieser Versammlung sind turnusmäßig die weiteren Präsidiumsmitglieder und der gesamte Vereinsbeirat zu wählen. Aufgrund der Reservierungssituation der Stuttgarter Veranstaltungshallen ist aktuell nur ein Termin in den Sommerferien möglich. Das Präsidium und der Vereinsbeirat werden die Mitglieder auf der Mitgliederversammlung 2020 am 18. März 2021 bitten, die Mitgliederversammlung 2021 auf das Frühjahr 2022 zu verlegen.

Ein Grund dafür ist, dass das ab dem Jahr 2025 drohende Zusammenfallen der Wahl aller Vereinsämter in einer Mitgliederversammlung und der damit verbundenen Auswahlprozesse vermieden werden soll. 

Durch eine Verschiebung soll auch die wirtschaftliche Situation des Vereins, die durch die Covid-19-Pandemie sowie die zweite Mitgliederversammlung im Jahr 2019 belastet ist, nicht durch die Kosten einer weiteren Mitgliederversammlung zusätzlich belastet werden. 

Sofern die Verschiebung von den Mitgliedern nicht mit mindestens 75% beschlossen werden sollte, bliebe der Termin am 5. September 2021 erhalten.