Nachdem die für 11. Oktober 2020 geplante ordentliche Mitgliederversammlung des VfB Stuttgart 1893 e. V. bereits im Juni seitens des Vereins abgesagt wurde, steht nun fest, dass sie im Jahr 2020 auch zu keinem späteren Zeitpunkt mehr stattfinden kann. Grund dafür sind die aufgrund der Corona-Verordnungen bestehenden Beschränkungen der Teilnehmerzahl für Veranstaltungen, die bis zum 31. Oktober 2020 auf 500 Personen begrenzt ist und die noch fehlenden weiteren Regelungen für die Zeit ab dem 1. November 2020. Eine weitere Einschränkung für die Planungen des Vereins ergibt sich aus der Vereins-Satzung, die eine Einladungsfrist für Mitgliederversammlungen von vier Monaten vorsieht.
Nach Auffassung des VfB Präsidiums lässt sich eine Mitgliederversammlung, die möglichst vielen Mitgliedern eine persönliche Teilnahme ermöglichen soll, vor diesem Hintergrund weder verlässlich noch verantwortungsvoll planen. Aus diesem Grund hat das Präsidium in Abstimmung mit dem Vereinsbeirat den Beschluss gefasst, im Jahr 2020 keine Mitgliederversammlung durchzuführen. Die Mitgliederversammlung soll – sobald die rechtlichen Grundlagen, insbesondere die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, dies zulassen – baldmöglichst im Frühjahr 2021 nachgeholt werden.
Die Mitglieder des Präsidiums haben zudem erklärt, dass sie sich für den Fall, dass zu Jahresbeginn 2021 noch immer nicht absehbar ist, ab wann Präsenzveranstaltungen in der für den Verein erforderlichen Größenordnung durchgeführt werden können, über alternative, möglicherweise auch digitale, Wege Gedanken machen werden. Zudem hat das Präsidium angekündigt, die Mitglieder noch im Jahr 2020 in einer noch zu bestimmenden Form über die wichtigsten Entwicklungen und Planungen des VfB Stuttgart 1893 e. V. zu informieren.