Die Stelle ist auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung oder Werkstudententätigkeit, an mind. zwei Nachmittagen (13.30 – 16.00 Uhr) an den Wochentagen Montag, Dienstag und Donnerstag.
Die Stelle ist auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung oder Werkstudententätigkeit, an mind. zwei Nachmittagen (13.30 – 16.00 Uhr) an den Wochentagen Montag, Dienstag und Donnerstag.