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2016, 15. Mai 2016
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News, 15.05.2016

Erklärung des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat des VfB Stuttgart zur Amtsniederlegung des Präsidenten.

Der Abstieg des VfB Stuttgart aus der Bundesliga ist ein enormer Schlag für alle, denen dieser Verein am Herzen liegt. Er ist ein Tiefpunkt in der ruhmreichen Historie des VfB. Der Abstieg hat nicht nur aus sportlich- emotionaler Hinsicht, sondern auch aus wirtschaftlicher Betrachtung weitreichende Folgen. Umso wichtiger ist es, aus der negativen Entwicklung der vergangenen Jahre die richtigen Schlüsse und Weichenstellungen für die Zukunft abzuleiten. Nach Rücksprache mit dem Aufsichtsrat hat Präsident Bernd Wahler in gegenseitigem Einvernehmen entschieden, sein Amt mit sofortiger Wirkung niederzulegen. Dazu der Aufsichtsratsvorsitzende Martin Schäfer: „Wir respektieren die Entscheidung von Bernd Wahler, der mit diesem Schritt Verantwortung übernimmt und damit persönliche Konsequenzen zieht. Bernd Wahler hat mit größtem persönlichem Engagement und Einsatz die notwendige Entwicklung des VfB in vielen Bereichen vorangetrieben. Dafür bedankt sich der Aufsichtsrat.“

Martin Schäfer weiter, „die Gremien des VfB Stuttgart werden zeitnah zusammenkommen und gemeinsam über kurzfristig erforderliche Maßnahmen, aber auch über mittel- und langfristig notwendige Veränderungen beraten und anschließend die entsprechenden Entscheidungen treffen.“ Über allem steht das Ziel, den VfB Stuttgart personell und strukturell, aber auch wirtschaftlich so auszurichten, dass der schnellstmögliche Wiederaufstieg gelingen kann. Mit großem Nachdruck und voller Energie, insbesondere in den kommenden Tagen aber auch mit der nötigen Ruhe und Besonnenheit, die in einer solchen Situation notwendig sind.

Der Vorstand ist trotz Ausscheiden des Präsidenten bis zur Neuwahl durch die Mitgliederversammlung voll handlungsfähig. Der Aufsichtsrat wird der Mitgliederversammlung satzungsgemäß ein bis zwei geeignete Kandidaten für die Wahl zum Amt des Präsidenten vorschlagen. Die Mitglieder können dem Aufsichtsrat hierfür bis zu drei Monate vor der Wahl eigene Vorschläge zur Prüfung unterbreiten. Die Bekanntgabe des Termins für eine ordentliche Mitgliederversammlung, der satzungsgemäß vier Monate zuvor angekündigt werden muss, wird nach Prüfung der organisatorischen Rahmenbedingungen bis spätestens Ende Mai erfolgen.