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2012, 18. Dezember 2012
Fans, 18.12.2012
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Offener Brief an die OFC-Mitglieder und Fans des VfB

Der VfB Stuttgart 1893 e.V. stellt den Mitgliedern der Offiziellen Fanclubs und seinen Fans in einem offenen Brief ausführlich die Informationen zu den beschlossenen Anträgen des Ligaverbandes zum Sicherheitskonzept zur Verfügung.

Das Schreiben kann hier auch heruntergeladen werden.
Download: Informationen zu den beschlossenen Anträgen des Ligaverbandes

Liebe OFC-Mitglieder, liebe Fans des VfB Stuttgart 1893 e.V.,

die Reaktionen, emotionale Diskussionen und viele Fragen der letzten Tage haben uns bewogen, nochmals ausführlicher auf den Dialogprozess der letzten Wochen sowie auf die Mitgliederversammlung des Ligaverbandes mit ihren verabschiedeten Beschlüssen einzugehen.

Trotz der intensiven Diskussionen in unserem VfB Fan-Ausschuss (im folgenden FA genannt), den OFC-Regionalversammlungen und verschiedener anderer Treffen, haben wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass unsere Informationspolitik im Zuge der sehr emotionalen öffentlichen Debatte und der verschiedenen Forderungen von unterschiedlichen Funktionsgruppen sehr unterschiedlich interpretiert wurde. Die Thematik Sicherheit beschäftigt derzeit nicht nur aktive Fans sondern auch weite Teile der Bevölkerung.

Wir haben feststellen müssen, dass Ängste und Sorgen über die Zukunft des Fußballs, die treibende Kräfte derer sind, die für eine pauschale Ablehnung der Maßnahmen sind.

Wir haben in vielen Gesprächen auch mitbekommen, dass viele Fans und Sympathisanten des VfB Stuttgart 1893 e.V. weder Kenntnis über die Entwicklung, den Veränderungsprozess der Papiere noch über die konkreten Abstimmungen haben.

Ein wesentlicher Kritikpunkt am Verein ist das Unverständnis darüber, dass der VfB Stuttgart 1893 e.V. trotz seiner Kritik der letzten Wochen an der Art und Weise des Zustandekommens und vieler inhaltlicher Punkte jetzt letztendlich allen 16 Einzelanträgen zugestimmt hat. Auch der FA und seine Mitglieder stehen in der Kritik, weil sie nach Meinung einiger Fans scheinbar nichts erreichen konnten. Dies entspricht nicht unserer Ansicht.

Im Folgenden möchten wir deshalb die Entwicklung sowie die beschlossenen Anträge vorstellen, um somit zu einem besseren Verständnis beizutragen.

Unsere Bitte geht deshalb an alle, die Interesse daran haben, sich mit der Position des VfB Stuttgart 1893 e.V. auseinander zu setzen, sich die Zeit zu nehmen, die folgenden Ausführungen zu lesen und diese in die eigene Beurteilung einfließen zu lassen.

Grundsätzlich sind wir als Verein der festen Überzeugung, dass der intensive Dialog mit dem FA, der zum Teil auch sehr emotional war, und die daraus vom VfB Stuttgart 1893 e.V. verfassten Stellungnahmen sowohl zum ersten als auch zum daraufhin veränderten Arbeitspapier dazu beigetragen haben, dass in dem gesamten Prozess wesentliche Verbesserungen erreicht worden sind.

Insgesamt standen 16 Anträge zur Abstimmung. Davon betrafen:

Anträge 1-3 die Lizenzierungsordnung (LO) – treten also zur nächsten Saison in Kraft.

Anträge 4-11 die Richtlinie zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen ("Sicherheitsrichtlinie") – diese treten frühestens zur nächsten Saison in Kraft und auch nur, wenn sie vom DFB ratifiziert werden.

Anträge 12 und 13 die Einrichtung von Zertifizierungsverfahren und einer Fachkommission

Antrag 14 eine Änderung zur Richtlinie der Spielordnung

Antrag 15 das Bemühen um eine Modifizierung der Rechts- und Verfahrensordnung

Antrag 16 die Zweckbindung von Ausschüttungen an die Clubs

Wer es genau wissen will, findet unter www.bundesliga.de die genauen Abstimmungsanträge zum Download.

Antrag 1:

Neu eingeführt in der Lizenzierungsordnung (LO) wurde eine Art Stellenprofil bzw. Funktionsbeschreibung eines Veranstaltungsleiters. Außerdem wird festgehalten, dass der Fanbeauftragte bei den Sicherheitsbesprechungen vor einer Spielzeit teilnehmen muss.

Die genauere Funktionsbeschreibung ist sinnvoll und hat für Fans und Fankultur keine wesentliche Bedeutung. Die Einbeziehung der Fanbeauftragten in die Sicherheitsbesprechungen wird von uns begrüßt und wird beim VfB bereits seit einiger Zeit umgesetzt.

Antrag 2:

Die Vereine müssen in Zukunft schriftlich erklären, "…sich nach besten Kräften zu bemühen, mit Vertretern seiner organisierten Fanszene einen offenen, regelmäßigen und verbindlichen Dialog zu etablieren. Dieser beinhaltet den Austausch darüber, wie alle Beteiligten dafür Sorge tragen können, dass Grundregeln für die Ausübung einer positiven Fankultur innerhalb und außerhalb des Stadions gemeinsam entwickelt und eingehalten werden können."

Der VfB Stuttgart 1893 e.V. praktiziert dies bereits unter anderem mit unserem demokratisch legitimierten FA und ist weiterhin gewillt diesen Dialog zu führen. Es ist uns bewusst, dass dies ein ständiger Prozess ist, der nicht irgendwann abgeschlossen ist. Außerdem ist uns klar, dass es in einem Dialog auch konträre Meinungen zu  diversen Themen rund um den Verein geben kann.

So hat aber zum Beispiel auch die Kritik des FA dazu geführt, dass die Einführung eines einseitigen Fankodexes oder Ehrerklärungen, welche in dem ersten Arbeitspapier noch vorgesehen waren, hier nicht mehr Thema sind.

Antrag 3:

Die Befehlsstelle der Polizei muss nun mit einer Vorrangschaltung für die Videoüberwachung ausgestattet sein.

Dies ist beim VfB Stuttgart 1893 e.V. bereits gegeben.

Eintracht Frankfurt erklärt dies in Ihrer Stellungnahme ganz anschaulich: "Eine infrastrukturelle Maßnahme, die ebenfalls selbstverständlich ist, damit nicht in Notsituationen die Polizei nichts sehen kann, weil die Leitstelle des Ordnungsdienstes gerade den Verkehrsfluss in der Tiefgarage prüft etc."

Antrag 4:

Wie Antrag 3, nur nicht für die Lizenzierungsordnung, sondern für die Sicherheitsrichtlinie.

Antrag 5:

Ergänzt § 17 der Sicherheitsrichtlinie im Wesentlichen detailliert um die neue Einbeziehung des Ordnungsdienstes der Gastvereine.

Auch hier haben wir es mit einem Punkt zu tun, der beim VfB Stuttgart 1893 e.V. bereits praktiziert wird. Unsere Erfahrungen mit unserem eigenen Ordnungsdienst bei ausgewählten Auswärtsspielen sind sehr positiv.

Antrag 6:

Ergänzt in § 18 der Sicherheitsrichtlinie die Pflichten des Sicherheitsbeauftragten von Heim- und Gastverein in sinnvoller und vereinheitlichender Weise.

Die Änderung betrifft aber vor allem die Zusammenarbeit zwischen einem Club und seinem Sicherheitsbeauftragten sowie das Berichtswesen. Außerdem ist darin festgehalten, dass der Sicherheitsbeauftragte des Gastvereins bei bestimmten Spielen anwesend sein muss. Eine sinnvolle Ergänzung, die von Seiten des VfB schon gelebt wird.

Dieser Antrag enthält keinerlei Außenwirkung gegenüber Fans oder der Fankultur.

Antrag 7:

Verpflichtet den Veranstaltungsleiter, bei Spielen mit erhöhtem Sicherheitsrisiko an den Spielbesprechungen teilzunehmen.

Bedeutet keine Veränderung für Fans und Fankultur.

Antrag 8:

In diesem Antrag geht es um die Kontrollen nach § 22 der Sicherheitsrichtlinie. Wichtig ist zu wissen, dass es diesen § 22 schon bisher gibt. Es ist also keine neue verabschiedete Maßnahme.

Neu hinzugekommen sind durch Antrag 8 neben einem verfeinerten Einleitungssatz folgende zwei Sätze:

Ziffer 1: "Die Kontrolleinrichtungen müssen so beschaffen sein, dass Kontrollen sicher, zügig und angemessen, insbesondere verhältnismäßig und sorgfältig durchgeführt werden können."

Unserer Meinung nach stellt diese Aufreihung eine wesentliche Verbesserung dar, denn bisher war diesbezüglich gar nichts geregelt.

Außerdem ist zu erwähnen, dass im Gegensatz zum ersten Arbeitspapier keine Maßnahmen wie  "Ganzkörper-" oder "Vollkontrollen" erwähnt werden.

Wie wir durch ein Gespräch am 6. Dezember 2012 u.a. mit dem DFL Vorstand wissen, ist ein Ausschluss nach dem Motto: "Es werden keine Voll- und oder Ganzkörperkontrollen durchgeführt.",  rechtlich für den Veranstalter nicht bindend. Ein Veranstalter oder die Polizei kann nicht per Verbandsverordnung daran gehindert werden, solche Kontrollen, wenn er oder sie dies für erforderlich hält, durch die Polizei durchführen zu lassen.

Ziffer 2: "(…) Gegenstände, die dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität einer Person zu verhindern."

Aus den Reihen des FA kam die Befürchtung, dass unter diese Bestimmung irgendwann auch ein Fanschaal o.ä. fällt. Auch dieser Punkt wurde vom VfB Stuttgart 1893 e.V. aufgenommen. Jedoch lässt der Begriff "bestimmt" keine zwei Deutungen zu. Es geht nicht um Utensilien, die „geeignet“ sein könnten, sondern die "bestimmt" sein müssen. In einem Antwortschreiben des Ligavorstandes auf unsere erste Stellungnahme wurde bestätigt, dass darunter kein Fanschaal o.ä. fällt.

"Bestimmt" sind nach Schreiben und Begründung des Ligaverbandes z.B. Gegenstände wie Sturmhauben, Skimasken, etc.

Eine  weitere Änderung wurde von Eintracht Frankfurt erreicht:
"In § 22 wird nunmehr hinterlegt, dass bei Einzel-Kontrollen von Gästefans in umschlossenen Räumlichkeiten oder Flächen der Gastverein Personen benennen darf, in der Regel die Fanbetreuung, der Sicherheitsbeauftragte oder Gast-Ordnungsdienstmitarbeiter etc., denen zwingend die Möglichkeit einzuräumen ist, die Kontrollen in den Räumlichkeiten begleitend zu beobachten."

Antrag 9:

Die einzige wesentliche Änderung ist, dass die Vereine für folgendes in Zukunft Sorge zu tragen haben: "Ein gewerblicher Sicherheits- und Ordnungsdienst muss auf Anforderung bestätigen können, dass die eingesetzten Mitarbeiter das Schulungskonzept des DFB durchlaufen haben."

Dem ist unserer Meinung nach nichts entgegen zu setzen. Dies ist unserer Meinung nach für Fans eher positiv.

Antrag 10:

Die Position der Fanbeauftragten wurde durch mehrere Ergänzungen zu den Rechten und Pflichten gestärkt. Wenn wir unsere Arbeit gut machen, wird dies nicht zum Nachteil der Fans und der Fankultur sein.

Antrag 11:

Ein Antrag, bei dem es nur um "Spiele mit erhöhtem Risiko" und die sicherheitsrelevanten Konsequenzen, die sich daraus ergeben, geht. Hier wurde vom FA empfohlen diesen Antrag  aufgrund der Inhalte und Befürchtungen, dass die darin enthaltenen Maßnahmen willkürlich angewendet werden, z.B. beim Thema Reduzierung von Tickets, abzulehnen.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang zu wissen:

§32 und die darin enthaltenen Maßnahmen gab es bereits!

Eine Begrenzung des Ticketverkaufs als eine mögliche Sicherheitsmaßnahme ist schon seit Jahren geregelt und kann alle Bereiche des Stadions betreffen. Nicht nur den Gästebereich! Die Einrichtung von Pufferzonen und/ oder –blöcken und die damit verbundene Begrenzung ist ein Beispiel dafür. In unserem Gästebereich werden die unteren Sitzreihen zum Stehplatzbereich nicht mehr verkauft, weil es hier zu Meinungsverschiedenheiten wegen Sichtbehinderungen kam (verkürzt dargestellt!).

Konsequent ist daher folgende unterstrichene Ergänzung:

"- Begrenzung des Verkaufs der Eintrittskarten sowohl für die Steh- als auch Sitzplatzbereiche;"

Neu eingefügt als Spiegelstrich in Ziffer 4 wurde:

"- Durchführung von verstärkten Personenkontrollen".

Auch hier gilt festzuhalten, dass durch die Einbeziehung des FA und die Stellungnahmen des VfB Stuttgart 1893 e.V. einige sehr kritische Forderungen nicht mehr vorhanden sind.

Der Spielraum, der hier kritisiert und gesehen werden kann, ist bisher schon gegeben. Andererseits ist es ein normaler Umstand, dass bei einem Spiel mit erhöhtem Risiko, auch die Personenkontrolle verstärkt wird. Der VfB Stuttgart 1893 e.V wird aus dieser Änderung heraus, keine Veränderungen seines Ordnungsdienstkonzeptes vornehmen müssen.

Um die befürchtete Willkür z.B. bei der Festlegung, ob ein Spiel ein Spiel mit erhöhtem Risiko sei, auszuschließen, ist folgende neue Änderung erwähnenswert.

Der Heimverein wird in Zukunft verpflichtet, im Vorfeld eines Spiels gegenüber DFL und DFB darzulegen, warum welche Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden und hierüber auch die Gastvereine unverzüglich zu informieren. Herausgenommen wurde eine angedachte Version, dass die Vereine auch eine Begründung liefern sollten, warum sie welche Maßnahme nicht treffen.

Hier gibt es in Zukunft mehr Möglichkeiten v.a. bei Auswärtsspielen, im Vorfeld Maßnahmen und Einschätzungen zu hinterfragen und bei Unstimmigkeiten die Verbände anzurufen.

Fazit: Eine Enthaltung oder eine Gegenstimme des VfB Stuttgart 1893 e.V. hätte die Eindämmung von unverhältnismäßig empfundenen Maßnahmen nicht verhindert. Diese Möglichkeit wäre gleich geblieben! Alle angesprochenen Maßnahmen sind heute schon möglich!

Durch den Antrag wird aber einer der Kritikpunkte des FA Rechnung getragen, durch Einbezug des Gastvereines sowie der Darlegung und Erklärung von angedachten Maßnahmen, eine Verhältnismäßigkeit zu erreichen bzw. unverhältnismäßige Einschätzungen einzudämmen und willkürliche Maßnahmen zu verhindern. Dies schien für den Vorstand eine Verbesserung für die Fans zu sein und war der Grund, warum er diesem Punkt seine Zustimmung gegeben hat.

Ein weiterer neuer Punkt sind die "Spiele unter Beobachtung". Hier ist geregelt, dass die DFB-Zentralverwaltung zu solchen Spielen einen Beobachter entsenden kann. Dieser kann an allen sicherheitsrelevanten Besprechungen teilnehmen.

Antrag 12:

Die Liga hat hier beschlossen, ein Zertifizierungsverfahren im Bereich "Stadion und Sicherheitsmanagement" zu erarbeiten, welches eine Bewertung der Standards nach umfangreichen und möglichst objektiven Kriterien zulassen sollte.

Aus der Begründung des Antrages ist ersichtlich, dass dies zwar ein konkreter aber nicht feststehender Punkt ist: "Erst nach erfolgter Erarbeitung möglicher Zertifizierungskriterien wird der Vorstand eine Entscheidung über das weitere Verfahren treffen."

Antrag 13:

Die Liga hat beschlossen, eine sogenannte "Kommission Stadionerlebnis" einzurichten, in der neben Club- (auch Fanbeauftragte!) und Verbandsvertretern auch Vertreter der organisierten Fangruppierungen vertreten sein sollen. Die Kommission soll die Standards, deren Handhabung und die gesamte Entwicklung im Auge behalten und regelmäßig analysieren.

Unserer Meinung nach ist dies ein essentieller Antrag, der auch auf die anhaltende Kritik des VfB Stuttgarts 1893 e.V. und dem FA zurück zu führen sind. Wir haben immer wieder den  mangelhaften Einbezug der Fanbeauftragten und der Fans in die Gesamtthematik kritisiert. Wir sehen gerade in dieser Einrichtung eine weitere Möglichkeit, die in den in den Anträgen 8, 11 und 14 beschlossenen Änderungen zur Vermeidung der von Fans befürchteten "Willkür von Maßnahmen" zu beobachten. Außerdem sehen wir hier die Möglichkeit, die Themen zu diskutieren, die Euch Fans wichtig sind (Fanutensilien, Empfang der Gästefans,…)

Antrag 14:

Neben § 11 war dies der Antrag, der am heftigsten diskutiert wurde. Vom FA wurde empfohlen, diesen abzulehnen.

Die sogenannte Richtlinie zur Spielordnung wurde in § 3, der das Gastkartenkontingent von 10% regelt, um die Regelung erweitert , dass von dieser Quote abgewichen werden kann, wenn (neben DFB-Gerichtsentscheidungen wie bisher) im Rahmen von Spielen mit erhöhtem Risiko "bei besonderer Gefahrenlage im Einvernehmen mit den Sicherheitsinstitutionen und nach Anhörung des Gastvereins" eine andere Festlegung getroffen wird. DFB und DFL sind schon bei einer Erwägung der Reduzierung des Gastkontingentes rechtzeitig schriftlich mit Angabe von Gründen zu informieren.

Es gab im FA die Befürchtung,  dass Heimvereine zu diesem Mittel greifen werden, um weniger Gäste empfangen zu müssen. Auch die möglichen Folgeprobleme sind bekannt.

Wir sind aber der Überzeugung, dass dieser Vorgang in der Praxis nur in begründeten  Ausnahmefällen und einer hinreichenden Vorgeschichte zur Anwendung kommen wird.

Wichtig dabei  ist zu wissen, dass die oben fett gekennzeichneten Textstellen erst mit einem modifizierten Antrag am Tag der Mitgliederversammlung (12. Dezember 2012) zur Abstimmung gestellt wurden.  Durch diese Änderung sind die Bedenken des FA aus unserer Sicht berücksichtigt worden. Damit gab es aus Sicht des Vorstandes auch keinen Grund mehr, diesen Antrag abzulehnen.

Antrag 15:

Hier wurde beschlossen mit dem DFB gemeinsam Schritte zu beschließen, die eine Änderung der Rechts- und Verfahrensordnung,  insbesondere bei der Verhängung von Kollektivstrafen für Fanverhalten, ermöglichen. Die Sportgerichtsbarkeit soll damit in die Lage versetzt werden, die Bemühungen der Vereine um Sicherheit und Dialog und vor allem um die Ermittlung von Tätern adäquat mit in die Bewertung und die Strafzumessung einfließen zu lassen.

Es dient der Verbesserung und Flexibilisierung der Sanktionsmechanismen von DFB und DFL.

Antrag 16:

Der Antrag regelt die Möglichkeit der Zweckbindung von Ausschüttungen der DFL an die Clubs, beispielsweise bestimmte Beträge in die Verbesserung sicherheitsrelevanter Infrastruktur etc. investieren zu müssen.

Damit würde ein Teil des Geldes dort investiert werden müssen, wo es sinnvoll ist z.B. mehr Drehkreuzanlagen, um einen besseren Durchfluss zu gewährleisten.

Einige Worte zum Prozess:

Dass weder Fanbeauftragte noch sonstige betroffene Personengruppen bei der Thematik Sicherheit zu Beginn mitgenommen wurden, ist ein Kritikpunkt, zu dem wir als Verein nach wie vor stehen. Der FA hat dies sehr deutlich in seiner ersten Stellungnahme formuliert und das erste Arbeitspapier in Gänze abgelehnt. Der VfB Stuttgart 1893 e.V. hat in Form seines Präsidenten und dem Vorstand diese Kritik übernommen und der DFL in einer Stellungnahme mitgeteilt, dass er unter diesen Umständen nicht den daraus folgenden Maßnahmen zustimmen kann. Gleichzeitig hatte er einen anderen Weg vorgeschlagen (nämlich die Bildung einer zweiten Kommission bestehend aus Fanvertretern und Fanbeauftragten mit dem Ziel auch dort einen Maßnahmenkatalog erstellen zu lassen und diesen dann im Anschluss im gemeinsamen Dialog mit dem bestehenden Arbeitspapier zusammen zu führen) und dabei auf den positiven Dialog in Stuttgart hingewiesen. Zu unserem Bedauern wurde dieser Vorschlag nicht angenommen. Was es aber letztendlich zu respektieren galt. Daraus eine Blockadehaltung abzuleiten ist nicht zielführend. Und wäre nicht im Interesse der Fans. Deshalb hat der VfB Stuttgart 1893 e.V. weitere Kritikpunkte am ersten Papier herausgearbeitet und der DFL mitgeteilt.

Das zweite Maßnahmenpapier wurde den Sicherheits- und Fanbeauftragten am 15. November 2012 vorgestellt. Da eine Stellungnahme des Vereins innerhalb von vier Werktagen erfolgen sollte und gleichzeitig unser Europa League Spiel in Bukarest war, hat der Verein eine Stellungnahme abgegeben, die vorbehaltlich der Diskussion mit unserem FA gelten sollte. Neben der Kritik an dem Zeitplan und der Beantragung einer Verschiebung sind auch noch vorhandene Fragen und Kritikpunkte genannt worden. Diese wurden in einer kurzen Sondersitzung am 28. November 2012 noch mit dem FA besprochen.

Am 29. November 2012 wurden uns dann die oben beschriebenen 16 Anträge für die Mitgliederversammlung übermittelt. Diese wurden am 3. Dezember 2012 ebenfalls noch mit dem FA erörtert.

Erfreulicherweise haben sich viele Vereine mit ihren Fans an einen Tisch gesetzt und in den letzten zwei Monaten viele Diskussionen geführt. Dadurch sind viele Fanpositionen in die Stellungnahmen der Vereine eingeflossen. Auch der VfB Stuttgart 1893 e.V. durch seine klare Positionierung zu Beginn und dem Austausch im FA seinen Anteil daran, dass bereits im zweiten Arbeitspapier die meisten der problematischen und zu Recht kritisierten Ansätze nicht mehr vorhanden waren.

In den vorgestellten 16 Anträgen konnte nochmals eine starke Verbesserung erkannt werden.

Die überwiegende Mehrheit der Anträge stellt unserer Ansicht nach keine Gefahr für Fans und die Fankultur dar. Sie sorgen stattdessen in vielen der Punkte für mehr Transparenz und Überprüfbarkeit beim Thema Sicherheit. Dies ist unserer Meinung nach im Sinne der Fans.

Dies war der Grund warum die zunächst beantragte Vertagung nicht weiter verfolgt wurde.

Die drei Anträge, die kritisch gesehen werden konnten, sind durch Veränderungen z.T. am Tag der Mitgliederversammlung selbst, so verändert worden, dass diese nach Meinung des VfB Stuttgart 1893 e.V. im Sinne aller Beteiligten gelöst werden konnte. Die genauere Information ist bei den Anträgen beschrieben.

Mit diesen veränderten Beschlussanträgen und der Möglichkeit sich aktiv in der weiteren Thematik einzubringen, wurde die Möglichkeit geschaffen, die Selbstbestimmtheit und die Unabhängigkeit des Fußballs gegenüber der Politik zu wahren. Die Politik sollte auf dieser Basis die verbandsrechtliche Eigenständigkeit anerkennen und keine weiteren Forderungen stellen. Und die Fans sollten hierzu bundesweit auch keine weiteren Anlässe bieten. Gewalttätige Protestaktion, das Abbrennen von Pyrotechnik  als Reaktion auf die Beschlüsse oder die Beendigung des Dialogs wären kontraproduktiv und würden den Politikern weitere Handlungsmöglichkeiten offerieren. Vielmehr sollte der von der DFL wieder aufgenommene Dialog fortgeführt werden, wie es zum Beispiel ganz konkret mit dem Antrag Nummer 13 (ständige Einrichtung Kommission Stadionerlebnis mit Fanvertretern) auch beschlossen wurde. Das ist sicherlich der sinnvollste Beitrag zum Erhalt der bestehenden Fankultur.

Wir hoffen, dass dieses Informationsschreiben für Klarheit sorgt und die Vorgehensweise des VfB Stuttgart 1893 e.V. allen verständlich wird.

Einer sachlichen und kritischen Auseinandersetzung stellen wir uns weiterhin gerne.

Mit freundlichen Grüßen

VfB Stuttgart 1893 e.V.

Christian Schmidt
Leiter der Fanbetreuung