Eine Nachbesetzung findet in der Gruppe „Mitglieder & Fans“, die andere in der Gruppe „Wirtschaft & Gesellschaft“ statt. Es gelten die in der Satzung angegebenen Voraussetzungen. Alter mindestens 30 Jahre, Höchstalter 74 Jahre. In der Gruppe „Mitglieder & Fans“ ist eine zehnjährige durchgängige Mitgliedschaft und eine abgeschlossene Berufsausbildung notwendig, in der Gruppe „Wirtschaft & Gesellschaft“ ist der Nachweis einer aktuellen oder früheren Ausübung einer bedeutenden Rolle in Wirtschaft, Politik, Wissenschaft oder Kultur zu erbringen.
Mitglieder können für dieses Amt vom Präsidium oder von anderen Mitgliedern vorgeschlagen werden oder sich aus Eigeninitiative heraus bewerben. Der Vorschlag muss bis spätestens 10. Juli 2023 auf der Geschäftsstelle des VfB Stuttgart 1893 e.V. (Mercedesstraße 109, 70372 Stuttgart) eingegangen sein. Folgende Dokumente sind hierfür notwendig: Motivationsschreiben zur Bewerbung, Nachweis der Satzungsvorgaben, schriftliche Annahmeerklärung für den Fall der Wahl.
Falls Rückfragen zu dem Bewerbungsprozess oder zu den Aufgaben des Amtes bestehen, wendet euch gerne per E-Mail an vereinsmanagement@vfb-stuttgart.de. Der nach unserer Satzung zuständige Wahlausschuss wird dann ab dem 11. Juli 2023 die weiteren Schritte beginnen und den Auswahlprozess einleiten.