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Verein, 5. Januar 2023

Stellungnahme des Vereinsbeirates

Vereinsbeirat stellt Berichte zu angeblichen Satzungsverstößen richtig

Zu falschen und unpräzisen Behauptungen in der Stuttgarter Zeitung/Stuttgarter Nachrichten in den zurückliegenden Wochen und am Silvestertag zum Vorwurf etwaiger Satzungsverstöße gegen zwei Vereinsbeiräte gibt der Vereinsbeirat des VfB Stuttgart 1893 e.V. folgende Stellungnahme ab:

Am 13. November 2022 wurde dem Vereinsbeirat ein privates Rechtsgutachten eines VfB-Mitglieds übermittelt, in dem den beiden Vereinsbeiräten Prof. Dr. André Bühler und Dr. Marc Nicolai Schlecht ein Verstoß gegen §12, Absatz 8 der Satzung des VfB Stuttgart 1893 e.V. vorgeworfen wird. Das Präsidium hat daraufhin eine rechtliche Einschätzung eingeholt, die von den VfB-Justiziaren und einer externen Anwaltskanzlei erstellt wurde. Diese rechtliche Einschätzung des VfB, die – im Gegensatz zu dem privaten Rechtsgutachten – alle relevanten rechtlichen und vertraglichen Sachverhalte berücksichtigen konnte, sieht in beiden Fällen keinen Satzungsverstoß. 

Dies wurde so auch in einer Meldung des Präsidiums vom 24. November 2022 der Öffentlichkeit kommuniziert:

In den letzten Wochen gab es jedoch einige Presseartikel in Digital- wie Printausgaben, die falsche oder unpräzise Behauptungen aufstellten.

In einem Artikel der Stuttgarter Zeitung/Stuttgarter Nachrichten vom 30./31. Dezember 2022 wurde behauptet, dass sich Teile des Vereinsbeirats die Frage stellten, warum im Fall Bühler nicht genauer geprüft wird. Tatsache ist, dass der Vorwurf des Satzungsverstoßes gegen Prof. Bühler sehr genau und unter Berücksichtigung der tatsächlichen Sachverhalte geprüft wurde. Die vom Präsidium eingeholte rechtliche Stellungnahme, in der der Vorwurf des Satzungsverstoßes gegen Prof. Bühler ausführlich widerlegt wurde, lag allen Organmitgliedern des Präsidiums und Vereinsbeirats unmittelbar nach der Erstellung vor. In der Vereinsbeiratssitzung zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine offenen oder unbeantworteten Fragen zu der internen Bewertung, eine weitere Aufklärung oder zusätzliche rechtliche Beratung wurde in der Sitzung von keinem Teilnehmer gefordert.

Zudem wurde im besagten Presseartikel behauptet, dass Prof. Bühler „der Aufforderung aus dem Vereinsbeirat, die Verhältnisse darzulegen, (…) bislang jedoch nicht nach(kam).“ Diese Behauptung ist falsch. Tatsächlich hat Prof. Bühler dem Vereinsbeirat in einer Vereinsbeiratssitzung ausführlich und detailliert erläutert, wie die genaue Konstellation der VfB-Akademie mit der Hochschule Nürtingen aussieht und warum in seinem Fall der Vorwurf des Satzungsverstoßes vollständig ausgeräumt werden konnte. Inhaltliche Nachfragen zu seinen Ausführungen gab es aus dem Kreis des Vereinsbeirats nicht.

Am 22./23. November 2022 wurde wiederum in einem Artikel der Stuttgarter Zeitung/Stuttgarter Nachrichten behauptet, Prof. Bühler erhalte „von der VfB AG für andere Tätigkeiten Geld“. Dieser Vorwurf ist frei erfunden. Herr Prof. Bühler hat niemals Geld von der VfB Stuttgart 1893 AG erhalten. Zudem ist er eindeutig nicht für die VfB Stuttgart 1893 AG tätig.

Was den Vorwurf des Satzungsverstoßes gegen Dr. Marc Nicolai Schlecht betrifft, ist ebenfalls festzuhalten, dass dieser – entgegen der Behauptung in der Stuttgarter Zeitung/Stuttgarter Nachrichten – niemals Geld von der AG erhalten hat und auch zu keiner Zeit in einem Beschäftigungs- oder Vertragsverhältnis zu dieser stand. Die Kooperationsvereinbarungen zur medizinischen Betreuung der Damenmannschaften wurden ausschließlich mit dem VfB Stuttgart 1893 e.V. getroffen. Die Aufnahme der Kooperationsvereinbarung wurde zum Start des Spielbetriebs von Präsidium und Vereinsbeirat nicht nur unterstützt, sondern in beiden Gremien beschlossen. So war es möglich, eine für diese Spielklasse eher ungewöhnliche, hohe professionelle medizinische Betreuung aufzubauen und zu gewährleisten. Geändert hat sich die Konstellation durch die im September beschlossene rückwirkende Übertragung der 1. Damenmannschaft zum 1. Juli 2022 in die VfB Stuttgart 1893 AG. Die in diesem Fall komplexen Sachverhalte wurden deshalb umfangreich mit externer Expertise geprüft.

Falsch ist auch die Behauptung der Stuttgarter Zeitung/Stuttgarter Nachrichten, Dr. Marc Nicolai Schlecht hätte davon überzeugt werden müssen, die Tätigkeit für die erste Damenmannschaft zu beenden. Hierzu fanden zwar Gespräche in den Gremien des VfB Stuttgart 1893 e.V. statt, der Schritt wurde von ihm aber selbstbestimmt und aus freien Stücken gegangen, um sich, den VfB, und die erste Damenmannschaft, vor weiteren Diskussionen zu schützen. Auf Grundlage des Rechts auf freie Arztwahl können die Spielerinnen weiter die Praxis von Dr. Marc Nicolai Schlecht konsultieren, auch außerhalb einer Kooperation mit dem VfB. Auf der VfB-Regionalversammlung in Stuttgart hat Dr. Marc Nicolai Schlecht dazu ausgeführt, dass er aufgrund bestehender ärztlicher Sorgfaltspflichten, begonnene Behandlungen zu Ende geführt und nicht abrupt beendet hat.

In mehreren Presseartikeln, u.a. in der Stuttgarter Zeitung/Stuttgarter Nachrichten wurde versucht, den Vereinsbeirat in diverse Lager einzuteilen. Dieser Einordnung widersprechen wir in aller Deutlichkeit. Die Mitglieder des Vereinsbeirats unterstützen selbstverständlich den Präsidenten und das gesamte Präsidium bei dessen Aufgaben, treffen aber ihre Entscheidungen einzig auf Basis der eigenen Meinungsbildung und in jedem Fall frei. Sehr wohl wird innerhalb des Gremiums um die beste Lösung in der Sache, im Einzelfall auch mal kontrovers, argumentiert und diskutiert.

Auf der nächsten Mitgliederversammlung wird sich der Vereinsbeirat in seinem Bericht zum besagten Gutachten und den darin enthaltenen Vorwürfen ausführlich äußern. Bis dahin stehen die Mitglieder des Vereinsbeirats auf den unterschiedlichen Dialog-Veranstaltungen im neuen Jahr (z.B. Dunkelrote Tische, OFC-Regionalversammlungen), in persönlichen Gesprächen und per E-Mail (vereinsbeirat@vfb-stuttgart.de) für Fragen gerne zur Verfügung. Kritik und auch eine kritische Berichterstattung sind für eine lebhafte Vereinsdemokratie wichtig und richtig, das muss man als Organmitglied aushalten können. Die Grenze ist allerdings erreicht, wenn, wie oben beschrieben, falsche Behauptungen aufgestellt und verbreitet werden. Dagegen werden wir uns mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln wehren.

Abschließend möchten wir betonen, dass der VfB Stuttgart auch im Jahr 2023 vor großen Herausforderungen steht. Wir sind nun alle aufgefordert, jenen Zusammenhalt zu zeigen, den wir auch von der Mannschaft auf dem Feld sehen wollen.

In diesem Sinne wünschen wir unseren Mitgliedern und allen VfB-Fans ein gutes und vor allem gesundes neues Jahr.

Vereinsbeirat VfB Stuttgart 1893 e.V.