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Der VfB Stuttgart 1893 e.V. widerspricht der Darstellung des Voting-Dienstleisters art4live GmbH

Im Nachgang zur Mitgliederversammlung am 14.07.2019, die aufgrund technischer Probleme abgebrochen werden musste, hat der VfB Stuttgart 1893 e.V. in Zusammenarbeit mit den betroffenen Dienstleistern und externen Experten großen Aufwand betrieben, um die technische Ursache des Ausfalls des Abstimmungssystems zu identifizieren.

Hierbei wurde als Ursache eine Überlastung des Voting-Systems identifiziert. Hingegen konnten Funktionsstörungen des WLAN nicht bestätigt werden. Das WLAN stand nur deshalb zwischenzeitlich nicht zur Verfügung, weil mit einem Neustart versucht wurde, die Funktionsfähigkeit des Abstimmungssystems wiederherzustellen.

Im Nachgang zur technischen Ursachenfindung wurden weitere Analysen durchgeführt, um festzustellen, wo die juristische Verantwortung für den technischen Ausfall liegt. Diese Analysen haben zu dem Ergebnis geführt, dass der VfB Stuttgart 1893 e.V. den Voting-Dienstleister, die art4live GmbH aus Berlin, auch juristisch für den Ausfall und den darauffolgenden Abbruch der Mitgliederversammlung für verantwortlich hält. Die art4live GmbH hat die vereinbarten Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht und weitere Sorgfaltspflichten in grober Weise missachtet.

Aus diesem Grund ist der VfB Stuttgart 1893 e.V. in den vergangenen Wochen auf die art4live GmbH zugegangen, um über einen Ersatz des entstandenen Schadens außergerichtlich zu verhandeln. Diese Gespräche haben zu keinem Erfolg geführt. Der VfB Stuttgart 1893 e.V. wird nun rechtlich gegen den Dienstleister vorgehen.

Die Darstellungen des Sachverhalts in der Pressemitteilung der art4live GmbH vom 28.10.2019 sind entweder inhaltlich falsch oder so verkürzt, dass sie einen falschen Eindruck erwecken. Diesen Darstellungen wird daher vollumfänglich widersprochen. Während des laufendes Rechtsstreits wird der VfB Stuttgart 1893 e.V. keine weiteren Angaben zu inhaltlichen und rechtlichen Details machen.

Für die Mitgliederversammlung am 15.12.2019 wurden inzwischen andere Dienstleister mit der Bereitstellung eines neuen Abstimmungssystems beauftragt.