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Team A und Team B für mehr Schutz

Der Vorstand hat heute mehrere Maßnahmen und Regeln verabschiedet, die ab sofort greifen und bis auf Weiteres gelten. Sie zielen darauf ab, eine bestmögliche Infektionsprävention für uns alle zu erreichen. Zugleich sollen diese unseren Geschäftsbetrieb aktuell wie auch perspektivisch möglichst vollumfänglich aufrechterhalten. Eure Vorgesetzen haben Euch bereits die ersten Informationen zur neuen A- und B-Regel mitgeteilt.

Diese Regelung sieht eine Aufteilung der meisten Bereiche und Abteilungen in zwei Teams vor, die abwechselnd für jeweils zwei Wochen vor Ort in der Mercedesstraße oder im Home-Office arbeiten. Mit der Aufteilung in zwei Teams pro Bereich, die sich nicht zeitgleich am selben Ort aufhalten, minimieren wir automatisch ein potenzielles Ansteckungsrisiko für jeden. Für einzelne Bereiche ist dieser Modus nicht vorgesehen, da es dort aufgrund betrieblicher Erfordernisse nicht praktikabel wäre (bspw. Sport und Service-Center).

Team A bildet bis zum 27. März das Präsenzpersonal vor Ort und wechselt dann ab 30. März ins Home-Office bzw. in die Auszeit ohne Arbeitsauftrag. In der Auszeit müssen zunächst vorhandene Überstunden abgebaut werden. Jeder, der Team B zugeteilt ist, arbeitet ab sofort bis zum 27. März im Home-Office. Es gelten hierbei die regulären Arbeitszeiten.

Wendet Euch bezüglich der technischen Ausstattung für das Arbeiten im Home-Office an Euren Vorgesetzten, alles Weitere wird dann mit dem Bereich ICT veranlasst.

Persönliche Risikominimierung durch Einhalt der Empfehlungen

Aus Gründen der generellen persönlichen Risikominimierung weisen wir auch nochmals auf die Beachtung der Empfehlungen und Informationen des Robert-Koch-Institutes hin. Bitte beachtet auch immer die sich stetig aktualisierende Übersicht des Robert-Koch-Instituts zu den Risikogebieten. Wer sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten hat, ist angehalten, den direkten Vorgesetzten entsprechend zu informieren sowie bis zum Ablauf von 14 Tagen (gerechnet ab der Rückkehr nach Deutschland) nicht zur Arbeit zu erscheinen und das weitere Vorgehen mit dem VfB abzustimmen.

Wer vermutet, dass er mit einer infizierten Person in direktem Kontakt gestanden haben könnte, soll bitte nachfolgende Definition des Robert-Koch-Instituts für sich persönlich zuerst überprüfen.

Kontaktpersonen der Kategorie I mit engem Kontakt („höheres" Infektionsrisiko):

  • Personen mit kumulativ mindestens 15-minütigem Gesichts- ("face-to-face") Kontakt, z.B. im Rahmen eines Gesprächs. Dazu gehören z.B. Personen aus Lebensgemeinschaften im selben Haushalt.
  • Personen mit direktem Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten, insbesondere zu respiratorischen Sekreten eines bestätigten COVID-19-Falls, wie z.B. Küssen, Kontakt zu Erbrochenem, Mund-zu-Mund Beatmung, Anhusten, Anniesen, etc.
  • Medizinisches Personal mit Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall im Rahmen von Pflege oder medizinischer Untersuchung (≤ 2m), ohne verwendete Schutzausrüstung.
  • Kontaktpersonen eines bestätigten COVID-19-Falles im Flugzeug: Passagiere, die in derselben Reihe wie der bestätigte COVID-19-Fall oder in den zwei Reihen vor oder hinter diesem gesessen hatten, unabhängig von der Flugdauer.
  • Crew-Mitglieder oder andere Passagiere, sofern eines der anderen Kriterien zutrifft (z.B. längeres Gespräch; o.ä.).

Sollte eines dieser definierten Kriterien zutreffend sein, ist dies sofort telefonisch dem Vorgesetzten zu melden, um das weitere Vorgehen gemeinsam zu besprechen.