Liebe Mitglieder des VfB Stuttgart,
am Freitag, den 11. Oktober 2024, hat das Präsidium des VfB Stuttgart 1893 e.V. den Termin der nächsten Mitgliederversammlung angekündigt. Diese wird am 22. März 2025 in der Hanns-Martin-Schleyer-Halle stattfinden. Auf dieser Mitgliederversammlung stehen Wahlen zur Neubesetzung des Präsidiums und des Vereinsbeirat an. Der auf der vergangenen Mitgliederversammlung neu eingeführte und erstmals gewählte Wahlausschuss ist gemäß der Satzung des VfB Stuttgart 1893 e.V. damit beauftragt, der Mitgliederversammlung geeignete Kandidatinnen oder Kandidaten für die anstehenden Wahlen vorzuschlagen. Wir rufen daher alle interessierten Mitglieder, welche die in der Satzung geregelten Anforderungen erfüllen, zur Kandidatur für die Ämter in den Gremien auf. Mitglieder können dem Wahlausschuss auch Vorschläge für geeignete Kandidatinnen oder Kandidaten für die zu wählenden Ämter unterbreiten (wobei auch in diesem Fall alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein müssen).
Bewerbungen für das Amt des Präsidenten und das Präsidium
Gemäß § 16 Abs. 3 der Satzung müssen für eine Kandidatur folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Bewerbungen für das Amt des Präsidenten und des Präsidiums müssen gemäß § 16 Abs. 3 der Satzung spätestens drei Monate vor der Mitgliederversammlung – also bis 23. Dezember 2024, 23.59 Uhr – in Textform (zum Beispiel per E-Mail) abgegeben werden. Entscheidend ist dabei der fristgerechte Eingang beim Wahlausschuss oder auf der Geschäftsstelle des Vereins (Anschrift siehe unten).
Bewerbungen für den Vereinsbeirat
Der Vereinsbeirat besteht aus insgesamt bis zu neun Mitgliedern und wird aus den drei jeweils grundsätzlich drei Personen umfassenden Gruppen „Sport und Verein“, „Mitglieder und Fans“ und „Wirtschaft und Gesellschaft“ gebildet. Jede Kandidatin und jeder Kandidat darf nur in einer der drei Gruppen zur Wahl antreten.
Kandidatinnen oder Kandidaten werden spätestens zwei Monate vor der Mitgliederversammlung – also bis 22. Januar 2025, 23.59 Uhr – entweder von einem Mitglied vorgeschlagen oder kandidieren bis zu diesem Zeitpunkt aus eigener Initiative. Die Kandidatur muss die Gruppe, für die sich die Kandidatin oder der Kandidat bewirbt, explizit bezeichnen und ist in Textform (zum Beispiel per E-Mail) an den Vorsitzenden des Wahlausschusses zu richten; für die Einhaltung der Frist ist der Eingang beim Vorsitzenden des Wahlausschusses bzw. auf der Geschäftsstelle des Vereins (Anschrift siehe unten) entscheidend.
Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl des Vereinsbeirats müssen nach § 18 Abs. 3 der Satzung folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie sollen ferner die folgenden Eigenschaften und Qualifikationen aufweisen:
Der Wahlausschuss kann der Mitgliederversammlung für die Wahlen des Präsidenten und der weiteren Präsidiumsmitglieder jeweils bis zu drei Kandidaten pro Amt zur Wahl vorschlagen, für die Wahlen zum Vereinsbeirat sollen bis zu doppelt so viele Kandidaten vorgeschlagen werden, wie es zu besetzende Positionen gibt. Aus diesem Grund würden wir uns über möglichst viele Bewerbungen freuen.
Die Zeitschiene bis zur Mitgliederversammlung 2025 im Überblick
Anschrift für Bewerbungen für das Amt des Präsidenten, für das Präsidium und für den Vereinsbeirat:
E-Mail: wahlausschuss@vfb-stuttgart.de
Postanschrift:
VfB Stuttgart 1893 e.V.
c/o Vorsitzender des Wahlausschusses
Mercedesstraße 109
70372 Stuttgart