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Profis, 15. April 2025

Einspruch abgewiesen

Das Sportgericht des DFB hat den Einspruch, den der VfB im Namen seines Spielers Nick Woltemade gegen die Gelb-Rote Karte aus dem Spiel gegen den SV Werder Bremen eingelegt hatte, abgewiesen. Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass kein offensichtlicher Irrtum des Schiedsrichters Daniel Schlager vorgelegen habe. Die mit der Gelb-Roten Karte einhergehende Sperre für Nick Woltemade bleibt damit bestehen, der VfB muss beim Bundesligaspiel bei Union Berlin auf seinen Angreifer verzichten.

Vorstandsvorsitzender Alexander Wehrle: „Wir sind enttäuscht über die Entscheidung des Sportgerichts, weil aus unserer Sicht eben doch ein klarer Irrtum des Schiedsrichters vorlag. Nick Woltemade hat seinen Gegenspieler lediglich minimal berührt und nicht regelwidrig getroffen. Diese Situation mit einer Gelben Karte und in der Folge mit einem Platzverweis zu ahnden, hatte selbst der Schiedsrichter Daniel Schlager nach Spielende nach Ansicht der TV-Bilder als Fehler bezeichnet. Aus unserer Sicht wäre es deshalb folgerichtig gewesen, die mit der Gelb-Roten Karte einhergehende Sperre von Nick für das kommende Bundesligaspiel gegen Union Berlin zurückzunehmen. Im aktuellen Fall bleibt uns nichts anderes übrig, als die Entscheidung des Sportgerichts zu akzeptieren, auch wenn definitiv ein mehr als ungutes Gefühl bleibt. Für die Zukunft ergeben sich in der Konsequenz damit zwei Fragestellungen, deren Diskussion wir im Sinne des Sports und auch im Sinne der Schiedsrichter anregen:

Laut den offiziellen Spielregeln gibt es derzeit vier Situationen, in denen der VAR eingreifen darf: bei einem Tor, bei einem Elfmeter, bei einer direkten Roten Karte und bei einer Spielerverwechslung (bei einer Verwarnung oder einem Platzverweis). Bei einer Gelb-Roten Karte ist dagegen ein Eingreifen des VAR nicht vorgesehen und somit nicht zulässig. Diese Praxis sollte aus unserer Sicht überdacht werden, weil ein Platzverweis – wie bei unserem Spiel gegen Werder Bremen einmal mehr deutlich zu sehen war – einen wesentlichen Einfluss auf den Spielverlauf haben kann. Dass den Schiedsrichtern von vorneherein die Möglichkeit genommen wird, eine Entscheidung mit solchen weitreichenden Folgen für den weiteren Spielverlauf mit den vorhandenen technischen Möglichkeiten überprüfen zu können bzw. überprüfen zu lassen, halten wir auch deshalb für diskussionswürdig, weil das Ansehen der Schiedsrichter aufgrund solcher und vergleichbarer Fälle massiv leidet.

Darüber hinaus muss hinterfragt werden, inwieweit die Doppelbestrafung aus Platzverweis und anschließender Spielsperre auch dann zwingend aufrechterhalten werden muss, wenn die Gelb-Rote Karte aufgrund einer im Nachgang eindeutig festgestellten Fehlentscheidung des Schiedsrichters ausgesprochen wurde.  Aktuell ist eine Aufhebung der Sperre für das auf die Gelb-Rote Karte folgende Spiel ausschließlich bei einem offensichtlichen Irrtum des Schiedsrichters möglich. Club und Spieler werden also nach einem nicht gerechtfertigten Platzverweis mit der folgenden Spielsperre erneut bestraft und geschwächt. Im Klartext: wir müssen wegen einer Fehlentscheidung knapp 30 Minuten in Unterzahl gegen Werder Bremen spielen und darüber hinaus am kommenden Wochenende gegen Union Berlin auf einen unserer besten Angreifer verzichten - das kann nicht im Sinne des Sports und des Fairplay sein.“