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Club 27. August 2025

Einspruch gegen DFB-Strafe eingelegt

Der Verband hat den VfB wegen Vorfällen beim DFB-Pokalfinale mit einer Geldstrafe in Höhe von 350.000 Euro belegt.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfB Stuttgart am Mittwoch wegen laut Urteil unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger im Rahmen des DFB-Pokalfinals am 24. Mai 2025 gegen Arminia Bielefeld (4:2) in Berlin mit einer Geldstrafe in Höhe von 350.000 Euro belegt.

Die Sanktion, so geht es weiter aus dem DFB-Urteil hervor, basiere auf zahlreichen pyrotechnischen Vorfällen im Stuttgarter Fanblock. Laut Verband werde dem VfB gestattet, bis zu 116.700 Euro der Geldstrafe für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden.

Gegen das Urteil hat der VfB Stuttgart fristwahrend Einspruch eingelegt.