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Verein, 20. Januar 2023

Rücktritte im Vereinsbeirat – Rainer Adrion nimmt Stellung

Die beiden ehemaligen Vereinsbeiräte Susanne Schosser und Martin Bizer haben zu ihren Rücktritten öffentliche Schreiben verfasst. VfB-Vizepräsident Rainer Adrion nimmt zu darin geäußerten Vorwürfen persönlich Stellung.

Liebe VfB-Mitglieder, liebe Fans,

ich bin in dem Rücktrittsschreiben unseres ehemaligen Vereinsbeiratsmitglieds Martin Bizer persönlich angesprochen worden. Es ist mir wichtig, in diesem Zusammenhang meine persönliche Meinung und meine eigene Wahrnehmung des Sachverhalts darzustellen. Auch komme ich nicht umhin, zu einigen der allgemein vorgebrachten Vorwürfe in den Schreiben von Martin Bizer und Susanne Schosser aus meiner persönlichen Sicht Stellung zu beziehen.

Zum vermeintlichen Satzungsverstoß wurde von Martin Bizer geschrieben:

1. „Vereinsbeiräte, die um weitere Aufklärung bemüht waren, wurden diffamiert.“

2. „Das Credo lautete: Der Beschluss des Präsidiums, dass kein Satzungsverstoß vorliegt, ist von den Gremienmitgliedern zu akzeptieren und mitzutragen.“

3. „Der Druck auf mich gipfelte in der klaren Ansage des Vizepräsidenten (Rainer Adrion), dass diejenigen, die den Standpunkt des Präsidiums nicht teilen, doch die Konsequenzen ziehen sollen.“

Zu 1.

Ein Vereinsmitglied hat dem Präsidium ein privat in Auftrag gegebenes, extern erstelltes Rechtsgutachten vorgelegt, in dem ein Satzungsverstoß gemäß §12 Abs. 8 einzelner Mitglieder des Vereinsbeirats angemahnt wurde. Der entsprechende Satzungsparagraf lautet: „Mitglied des Präsidiums und Vereinsbeirates des VfB Stuttgart 1893 e.V. kann nicht sein, wer eine ehrenamtliche oder bezahlte Tätigkeit oder Funktion innerhalb der VfB Stuttgart 1893 AG oder deren Tochtergesellschaften ausübt. Ausgenommen hiervon ist die Vertretung des VfB Stuttgart 1893 e.V. durch Mitglieder des Präsidiums und des Vereinsbeirats a) im Aufsichtsrat der VfB Stuttgart 1893 AG sowie b) in gemeinnützigen Tochtergesellschaften der VfB Stuttgart 1893 AG oder Stiftungen.“

Das Präsidium hat das externe Gutachten auf mehrfache Weise sorgfältig geprüft. In einem gewissenhaften Prozess, unter Hinzuziehung der Rechtsabteilung des VfB Stuttgart und einer externen juristischen Expertise, hat das Präsidium letztlich entschieden, dass hier in keinem der Fälle ein Satzungsverstoß vorliegt.

Satzungsgemäß werden operative Entscheidungen wie diese im VfB Stuttgart 1893 e.V. vom Präsidium getroffen und verantwortet, nicht im Vereinsbeirat. Die Grundlagen der Entscheidung wurden dennoch mit allen Gremien in mehreren Sitzungen diskutiert und argumentiert. Das Präsidium hat den Vereinsbeirat zu jeder Zeit in den Prozess eingebunden.

Den Vorwurf der Intransparenz und der mangelnden Aufklärung weise ich daher entschieden zurück. Eine Diffamierung von Personen in jedweder Form hat nicht stattgefunden und gehört nicht zu meinen Persönlichkeitsmerkmalen.

Zu 2. und 3.

Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist ein hohes Gut und gehört zu einem demokratischen Prozess zwingend dazu. Auch innerhalb unserer Gremien kann und soll jede und jeder sich frei äußern. Ich verwahre mich strikt gegen Vorwürfe, dass jemand durch mich unter Druck zu einer gegenteiligen Meinung gedrängt wurde.

Ebenso ist es zwar unser Ziel, durch Diskussion und Austausch von Argumenten und Fakten, möglichst breite Zustimmung bis hin zu einstimmigen Entscheidungen herbeizuführen. Am Ende gilt aber in allen unseren Gremien das Mehrheitsprinzip. Die mit Mehrheit getroffenen Entscheidungen werden dann als Entscheidung des Gremiums nach außen kommuniziert. Zur Zusammenarbeit in Vereinsgremien gehört deshalb, dass intern um Mehrheiten gerungen werden kann. Es gehört aber genauso dazu, dass Gremiumsmitglieder, wenn sie einmal überstimmt werden, die getroffenen Entscheidungen mittragen und ihren Widerspruch nicht in die Öffentlichkeit tragen. Das ist allgemein mein Demokratieverständnis und anders ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit in solchen Gremien nicht möglich.

Darüber hinaus gab es in den Schreiben zwei allgemein gehaltene Vorwürfe.

4. „Das allein auf Machtsicherung bedachte Vorgehen einiger Gremiumsmitglieder“

5. „Werte wie Transparenz Ehrlichkeit und Gleichberechtigung werden nicht gelebt.“

Generell gilt doch für uns alle: Wenn man sich in einer freiwillig übernommenen Aufgabe weder inhaltlich noch menschlich wohl fühlt, wenn man der Meinung ist, man trifft auf Unehrlichkeit, Misstrauen und Verbote und wenn man sogar mangelnde Diversität und Gleichberechtigung für sich feststellt – dann ist es doch für jeden von uns unmöglich, zu einer vernünftigen gemeinsamen Arbeitsgrundlage zu kommen. Und dann ist es nur konsequent, sich von dieser Verantwortung zu befreien.

Aber ich sehe das alles in unseren Gremien nicht. Deshalb nehme ich meinen von den Mitgliedern bei meiner Wahl erhaltenen Auftrag, mich für den VfB Stuttgart nach bestem Wissen und Gewissen einzusetzen, weiter hochmotiviert und stolz an.  Nicht aus Gründen des Machterhalts, sondern aus der Überzeugung, etwas für unseren VfB bewirken zu können.

Mit weiß-roten Grüßen
Euer Rainer Adrion
Vizepräsident VfB Stuttgart 1893 e.V.
Aufsichtsratsmitglied VfB Stuttgart 1893 AG