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Verein, 21. Dezember 2020

Bewerbungsfrist abgelaufen

Der Vereinsbeirat beginnt mit der Prüfung der Bewerbungen für das Amt des Präsidenten des VfB Stuttgart 1893 e.V.

Bis zum vergangenen Freitag, 18. Dezember, 24.00 Uhr, konnten sich VfB Mitglieder auf das Präsidentenamt beim VfB Stuttgart 1893 e.V. bewerben. Neben den Unterlagen des amtierenden Präsidenten Claus Vogt sind drei weitere Bewerbungen beim Vereinsbeirat eingegangen. Im nächsten Schritt werden alle Bewerbungsunterlagen sorgfältig auf formale und inhaltliche Punkte geprüft. 

Wolf-Dietrich Erhard, Vorsitzender des Vereinsbeirats: „Wir möchten uns bei allen Bewerbern bedanken, die sich in dieser außergewöhnlichen Zeit aus eigener Motivation für diese herausfordernde Aufgabe beworben haben und sich in den Dienst des VfB Stuttgart stellen wollen. Es ist uns bewusst, dass seitens unserer Mitglieder ein großes Interesse besteht, schon zum jetzigen Zeitpunkt die Namen der Bewerber zu erfahren – wir können dieses Interesse sehr gut nachvollziehen. Wir bitten an dieser Stelle aber um Verständnis, dass wir den ausdrücklichen Wunsch von Bewerbern respektieren werden und an diesem Punkt des Verfahrens deshalb keine Namen kommunizieren oder kommentieren.”

Bis zu Beginn des neuen Jahres stehen nun die Gespräche zwischen den Bewerbern und dem Vereinsbeirat an, die in diesem Jahr unter pandemiebedingten Hygiene-Vorgaben stehen und gegebenenfalls auch rein digital durchgeführt werden. 

Der Vereinsbeirat sieht es als eine wichtige Aufgabe, den Mitgliedern auf der Mitgliederversammlung nach Möglichkeit zwei geeignete Kandidaten zu präsentieren. Der oder die nominierten Kandidat/en erhalten selbstverständlich die Möglichkeit, sich rechtzeitig über die VfB eigenen Medienkanäle den Mitgliedern bereits vor dem 18. März vorzustellen. 

Bewerbung für Vereinsbeirat noch bis zum 18. Januar

Die Möglichkeit, sich für den freien Platz im Vereinsbeirat zu bewerben, besteht noch bis zum 18. Januar 2021, 24.00 Uhr. Eine Bewerbung kann auf postalischem Weg oder per Abgabe, bzw. Einwurf auf der VfB Geschäftsstelle zu Händen des Wahlausschussvorsitzenden erfolgen.