Alle Mitglieder des VfB Stuttgart 1893 e.V. sind herzlich eingeladen, am Sonntag, 10. Juni 2018, an der ordentlichen Mitgliederversammlung 2018 teilzunehmen. Der Ort und die Startzeit der Veranstaltung werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Teilnahme an der Mitgliederversammlung
Alle Teilnehmer müssen sich durch ihren gültigen Mitglieds- und Lichtbildausweis ausweisen.
Die Teilnahme ist allen Mitgliedern im Sinne von § 6 der Vereinssatzung gestattet, also aktiven und passiven Mitgliedern, Ehrenmitgliedern und fördernden Mitgliedern einschließlich unserer minderjährigen Mitglieder. Minderjährige Mitglieder können von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden, auch wenn die Erziehungsberechtigten selbst kein Vereinsmitglied sind; den Begleitpersonen stehen jedoch kein Rede- und Stimmrecht zu (vgl. auch „Stimmrecht in der Mitgliederversammlung“) und sie haben sich beim Einlass, wie die Mitglieder durch Vorlage ihres Personalausweises auszuweisen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Stimmrecht in der Mitgliederversammlung
Gemäß § 13 Nr. 2 der Vereinssatzung sind – mit Ausnahme der Kinder und Jugendlichen sowie der fördernden Mitglieder – alle bei der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder stimmberechtigt, die seit mindestens sechs Monaten (Stichtag 10. Dezember 2017) Mitglied des Vereins sind.