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Verein, 19. Mai 2021

Rainer Adrion ist neuer Kinderschutzbeauftragter des Vereins

Künftig wird Rainer Adrion innerhalb des Gesamtvereins VfB Stuttgart 1893 die Rolle des Verantwortlichen für Kinderschutz übernehmen. Diese Aufgabe hatte bis zu seinem Ausscheiden aus dem Präsidium Vizepräsident Dr. Bernd Gaiser inne.

Die Funktion des Beauftragten für Kinderschutz war im vergangenen Jahr im Zuge des Präventionskonzepts für Kinderschutz beim VfB geschaffen worden.

Rainer Adrion: „Ich stehe voll hinter dem Konzept und dessen Zielsetzung, die Rechte der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu schützen und zu wahren. Dazu gehört auch, dass wir unser haupt- und ehrenamtliches Personal in den Abteilungen des VfB Stuttgart 1893 e.V. und der VfB Stuttgart 1893 AG weiterhin kontinuierlich schulen, worauf sie im Kontakt und in der Zusammenarbeit besonders achten müssen. Es ist gut, dass der VfB weiß, welche große Verantwortung er in diesem sensiblen Bereich trägt und entsprechend vorsorgt. Hier bringe ich mich gerne aktiv ein.“

Der VfB Stuttgart setzt bereits schon länger mit seinem Präventionskonzept die entsprechenden Empfehlungen des DFB vollumfänglich um. Operativ arbeitet Rainer Adrion mit Oliver Otto, dem Verantwortlichen für die Themen Erziehung und Bildung, zusammen und steht in engem Kontakt mit dem Deutschen Kinderschutzbund, Ortsverband Stuttgart.

Im vergangenen Jahr wurden auf Basis des bereits bestehenden Ehrenkodexes gemeinsam mit den Trainer-/innen und Betreuer-/innen des Vereins verpflichtende Verhaltensregeln für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen erarbeitet und in Informationsveranstaltungen bekannt gemacht. Diese sind ebenso Teil des Konzepts wie die Interventionsleitlinien im Krisenfall, die Verantwortungen, Entscheidungskompetenzen und Kommunikationswege für den Ernstfall regeln.

Das Präventionskonzept sieht zudem vor, dass sämtliche Trainer-/innen und Betreuer-/innen dem Verein erweiterte Führungszeugnisse vorlegen und diese alle drei Jahre auch erneuern müssen. Der sensible Umgang mit den persönlichen Daten wurde bis hin zur Frage, wer innerhalb des Vereins zur Einsichtnahme berechtigt ist, ebenfalls in einem eigens dafür ausgearbeiteten Vereinskonzept geregelt.

Darüber hinaus hat sich der Verein mit dem Präventionskonzept dazu entschlossen, das Thema Kinderschutz in der Vereinsöffentlichkeit offensiv zu kommunizieren und auf seinen Mitgliederversammlungen darüber zu berichten.