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Profis, 8. Mai 2018

Kein Einspruch gegen Urteil des DFB-Sportgerichts

Santiago Ascacibar wurde am Dienstag vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens beim vergangenen Heimspiel gegen die TSG Hoffenheim zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro verurteilt. Der VfB Sportvorstand Michael Reschke äußert sich dazu wie folgt:

"Wir sind sehr irritiert über die unverhältnismäßige Höhe der Geldstrafe für unseren Spieler Santiago Ascacibar. Dennoch haben wir uns entschieden, keinen Einspruch gegen das Urteil einzulegen. Das Risiko, dass die Unverhältnismäßigkeit der Strafe – aus welchen Gründen auch immer – noch weiter ausufert, ist uns zu groß.

Nicht zuletzt deshalb, weil uns von Seiten des DFB explizit mitgeteilt wurde, dass 'in einer eventuellen mündlichen Verhandlung die Frage einer zusätzlichen Sperre zu erörtern sei'.

Wir haben hier ganz bewusst im Sinne des VfB Stuttgart entschieden, weil wir keinesfalls eine Sperre unseres Spielers und damit eine sportliche Schwächung unserer Mannschaft in der kommenden Saison in Kauf nehmen wollen.

Nichtsdestotrotz fehlt uns das Verständnis dafür, die zweifelsfrei sehr emotionale, aber keinesfalls beleidigende oder den Schiedsrichter, die Gegenspieler oder Zuschauer gefährdende Reaktion unseres Spielers mit einer derart hohen Geldstrafe zu sanktionieren.

Wir vermissen seitens der in dieser Angelegenheit handelnden Personen beim DFB Verhältnismäßigkeit und Gespür für die Situation. Im Übrigen sehen wir – anders als im Urteil ausgeführt – keinerlei Imageschädigung für Santiago Ascacibar bzw. den VfB Stuttgart."